Privatabrechnung & Abrechnungshilfe

PVS-Einwilligungserklärung

Für privat versicherte Patientinnen, Patienten und Selbstzahler: Einwilligung zur privatärztlichen Honorarabrechnung über die PVS Mosel-Saar GmbH. Ihre Erklärung wird direkt in Ihrem Browser OpenPGP-verschlüsselt.

1. Angaben zur Person (Patientin / Patient)

Bitte tragen Sie hier die Kontaktdaten der versicherten Person ein.

Erfolgt die Erklärung für ein minderjähriges Kind oder als gesetzliche Betreuung?

2. Abrechnungshilfe über die PVS Mosel-Saar GmbH

Rechtliche Grundlagen nach § 203 StGB und § 398 BGB

Informationen zur privatärztlichen Abrechnung

Zur administrativen Entlastung und ordnungsgemäßen Liquidation bedient sich die Praxis Rosenthal der PVS Mosel-Saar GmbH (Am Bahnhof 4, 54292 Trier, Telefon: 0651 9779-0, E-Mail: info@pvs-mosel-saar.de). Die Rechnungsstellung und der Einzug der Honorarforderungen erfolgen durch die PVS.

  • Ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB): Für die Rechnungserstellung werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kostenträger, Diagnosen, Behandlungsdaten und Gebührenziffern (GOÄ) an die PVS übermittelt.
  • Forderungsabtretung (§ 398 BGB): Der Honoraranspruch wird an die PVS abgetreten. Die PVS ist berechtigt, den Anspruch im eigenen Namen geltend zu machen und wird ggf. Partei eines Rechtsstreits.
  • Freiwilligkeit & Widerruflichkeit: Die Einwilligung ist freiwillig, gilt auch für künftige Behandlungen und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos gegenüber der Praxis widerrufen werden.

3. Elektronische Bestätigung

Ort, Datum und Namensangabe in Druckbuchstaben